Für Sie zusammengefasst
Aktuelle Rechtsprechung
Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen über die aktuelle Rechtsprechung zum Thema. Bitte beachten Sie hierzu unseren Disclaimer. Die vollständigen Urteile mit Tatbestand und Gründen können die Verbandsmitglieder in der Landesgeschäftsstelle in München einsehen.
Kündigt der Vermieter eine Wohnung wegen Eigenbedarfs, um die Wohnung künftig als Zweitwohnung zu nutzen, muss die Kündigungserklärung gem. § 573 Abs. 3 Satz 1 BGB Angaben zum Grund sowie zur Dauer und Intensität der beabsichtigten Nutzung enthalten. Die schlichte Mitteilung, die Wohnung „für notwendige Aufenthalte als Zweitwohnung“ nutzen zu wollen, ist unzureichend.
LG Berlin, Beschluss v. 07.01.2020 (67 S 249/19), ZMR 2020, 509
Das freie Laufen lassen der Hunde der Mieter auf den Gemeinschaftsflächen (Grünflächen, Kinderspielplatz) des Anwesens, entgegen der Hausordnung und ungeachtet mehrerer Abmahnungen, stellt eine erhebliche kündigungsrelevante Verletzung mietvertraglicher Pflichten dar.
BGH, Beschluss v. 02.01.2020 (VIII ZR 328/19), ZMR 2020, 485
Zur Frage, ob das Abwasserrohr zwingend im gemeinschaftlichen Eigentum steht. Bei den im räumlichen Bereich des Sondereigentums in der Wand oder im Estrich verlegten Teilen der Abflussleitung dürfte es sich um zwingendes gemeinschaftliches Eigentum handeln.
LG Dortmund, Urteil v. 23.06.2017 (17 S 226/16), ZMR 2020, 218
Werden mehrere Bewerber um das Amt des Verwalters zur Wahl gestellt, muss über jeden Kandidaten abgestimmt werden, sofern nicht ein Bewerber die absolute Mehrheit erreicht und die Wohnungseigentümer nur eine Ja-Stimme abgeben können.
BGH, Urteil v. 18.01.2019 (V ZR 324/17), ZMR 2019/776
Stellt der Mieter nach Feststellung einer kompletten Vermüllung der Mietwohnung nebst. Substanzschäden an Parkett und Einbauküche sowie extremen Geruch trotz entsprechender Abmahnung keinen vertragsgemäßen Zustand der Wohnung her, so ist eine fristlose Kündigung auch bei einem bereits langfristigen Mietverhältnis gerechtfertigt.
AG München, Urteil v. 08.08.2018 (16 C 5897/18), ZMR 2019, 40